Beschreibung
Damit das Ziel des Energiekonzepts 2050 im Bereich Wärme erreicht werden kann, sollen spätestens ab 2030 keine fossilen Heizungen mehr installiert werden. Ausgenommen sind befristete Übergangslösungen im Fernwärmegebiet, falls der Zeitpunkt des Heizungsersatzes nicht mit dem Ausbau des Fernwärmenetzes korrespondiert. Ist absehbar, dass weder auf Bundes- noch auf Kantonsebene ein Verbot von fossilen Heizungen eingeführt wird, ist dies im Rahmen des Handlungsfeld Q5, Energie- und Klimapolitik mitgestalten, zu erwirken.
Stellungnahme zu den MuKEn 2025