Beschreibung
Die Stadtverwaltung geht mit gutem Beispiel voran und fördert die Kreislaufwirtschaft von Konsumgütern, indem sie bei der Beschaffung und Nutzung von Konsumgütern kreislauffähige und nachhaltige Produkte bevorzugt. Dabei setzt sie die Richtlinie Nachhaltige Beschaffung konsequent um (seit 1. Juli 2023 in Kraft). Die Dienststellen können die nachhaltigen Güter elektronisch per E-Market bestellen. Ausschreibungen werden soweit zulässig mit ökologischen und sozialen Kriterien ergänzt. Der Zugang für Anbietende zum e-Market wird möglichst niederschwellig gestaltet und die Rahmenbedingungen werden transparent kommuniziert.
Erstellung eines Kriterienkataloges mit Nachhaltigkeitskriterien für Ausschreibungen, als Hilfsmittel für die Ausschreibenden Stellen der Stadtverwaltung.