Beschreibung
Liegt in den Jahren 2023 bis 2028 der durchschnittliche jährliche Zubau an PV-Anlagen unter 4,5 MWp und ist absehbar, dass die PV-Leistung von 60 MWp bis im Jahr 2030 nicht erreicht wird, soll eine PV-Pflicht ab 2030 angestrebt werden. Bei Dachsanierungen und bei Neubauten soll die für Solarstromproduktion geeignete Fläche mit PV-Modulen belegt werden. Die PV-Pflicht wäre über Klimapolitik (Handlungsfeld Q5) zu erwirken.